Elternbeitrag
Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege werden Kostenbeiträge gem. § 90 SGB VIII festgesetzt. Der monatlich zu leistende Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme der Tagespflege in den Räumlichkeiten der Tagespflegeperson wird unter Berücksichtigung der wöchentlichen Betreuungszeit vom Jugendamt gefördert.
Das Antragsformular wird von den Erziehungsberechtigten und der Tagespflegeperson gemeinsam ausgefüllt.
Ihre nächsten Schritte
Ich hoffe, ich konnte Sie auf meiner Webseite von den Vorteilen der Kindertagespflege überzeugen und freue mich, Sie persönlich hier vor Ort mit Ihrem Kind kennenzulernen. Zu einem verabredeten Termin haben wir Zeit, um über spezielle Fragen zu sprechen, sich die Räume anzusehen und die nächsten Schritte zu planen.
Bitte melden Sie sich per Telefon oder E-Mail zu einem Besuch an, damit ich ihn in unseren Tagesablauf integrieren kann. Ich freue mich auf Ihren Besuch!